Ausfallhonorar: bezahlt werden, wenn der Kunde absagt
Ein Ausfallhonorar zahlt der Kunde, wenn er ein Projekt absagt, das du schon begonnen oder für das du Zeit reserviert hast. Ohne diese Regel kann „wir machen es doch nicht“ Wochen unbezahlter Arbeit bedeuten.
Das Problem
Viele Kundenvorlagen erlauben es, jederzeit auszusteigen. Lies das zusammen mit der Zahlungsklausel: Ist die Zahlung erst mit der finalen Lieferung oder der Abnahme fällig, bringt ein abgesagtes Projekt womöglich gar nichts.
Was das Gesetz sagt
Bei einem Werkvertrag nach deutschem Recht kann der Kunde jederzeit kündigen, muss dann aber grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zahlen, abzüglich dessen, was du dir an Aufwand sparst oder anderweitig verdienst. Für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass dir 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen; wer mehr oder weniger geltend macht, muss es nachweisen. Ein Vertrag kann davon abweichen, und genau deshalb lohnt es sich, die Klausel zu lesen. Bei einem Dienstvertrag gelten andere Regeln.
Was du verlangen kannst
- Bezahlung der erbrachten Arbeit bis zum Tag der Kündigung, zu den vereinbarten Sätzen.
- Ein Ausfallhonorar für die reservierte Zeit, für die du andere Aufträge abgelehnt hast, meist ein Anteil am restlichen Honorar.
- Auslagen, die schon angefallen oder fest zugesagt sind.
- Eine Kündigungsfrist, damit du die Lücke füllen kannst.
Wie hoch
Einen festen Satz gibt es nicht. In den USA sind im Verlagswesen 25 bis 50 % des Honorars verbreitet; bei Projektarbeit verlangen Freelancer oft die erbrachte Arbeit plus einen Anteil am Rest, je nachdem, wie schwer sich die Zeit neu füllen lässt. Eine Anzahlung erledigt dasselbe im Voraus.
Kündigung auch für dich
Prüfe, ob auch du kündigen kannst: wenn der Kunde nicht zahlt, nicht mehr reagiert oder das Projekt weit über den vereinbarten Umfang hinaus ändert. Und prüfe, was mit den Rechten passiert: Sie sollten nur für die Arbeit übergehen, die der Kunde bezahlt (siehe Nutzungsrechte).
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, und was in einem Vertrag üblich ist, kann anderswo unwirksam sein. Bei einem wichtigen Auftrag lass den Vertrag zusätzlich von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
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